Datenschutzrechtliche Unterrichtung zur Erhebung von personenbezogenen Daten

Stand April 2018 

basie­rend auf Art 13 DSGVO

Im Zusam­men­hang mit der Erhe­bung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, wei­sen wir auf nach­fol­gen­de Punk­te hin:

Ver­ant­wort­lich­kei­ten, Kon­takt­da­ten, Zwe­cke der Erhe­bung, Rechtsgrundlage

Ver­ant­wort­lich für die Erhe­bung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten sind:

  • Chris­ti­ne Sie­vi, 1. Vorsitzende

  • Armin Boßerhoff, Kassenwart

bei­de per E‑Mail zu errei­chen unter Vorstand@fgs2004.de

Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den zum Zwe­cke der all­ge­mei­nen Mit­glie­der­ver­wal­tung und Bei­tragsabrechnung verwendet.

Die Rechts­grund­la­ge für die Erhe­bung der Daten, ergibt sich aus dem Ver­trag über die Vereinsmit­gliedschaft und basiert auf einem berech­tig­ten Inter­es­se im Rah­men der Vereinsmitgliedschaft.

Ver­fah­rens­wei­sen, Aus­kunfts­recht & Beschwerderecht

Die erho­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den für die Dau­er der bestehen­den Mit­glied­schaft im Ver­ein erho­ben. Die erho­be­nen Daten wer­den nach Ablauf der Auf­be­wah­rungs­frist von sechs Jah­ren (begin­nend nach Been­di­gung der bestehen­den Mit­glied­schaft) gelöscht.

Die betrof­fe­ne Per­son, von wel­cher die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erho­ben wor­den sind, hat jeder­zeit ein Recht sei­tens der für die Erhe­bung Verantwortlichen

  • auf Aus­kunft zu den erho­be­nen Daten

  • auf Berich­ti­gung oder Löschung der erho­be­nen Daten

  • auf Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung der erho­be­nen Daten

  • auf Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung der erho­be­nen Daten

  • auf Daten­über­trag­bar­keit

Die betrof­fe­ne Per­son, von wel­cher die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erho­ben wor­den sind, hat ein Beschwer­de­recht beim Lan­des­be­auf­trag­ten für Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­frei­heit Baden

-Würt­tem­berg (www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/online-beschwerde).

Die betrof­fe­ne Per­son, von wel­cher die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erho­ben wor­den sind, hat jeder­zeit ein Recht sei­tens der für die Erhe­bung Ver­ant­wort­li­chen in Erfah­rung zu brin­gen, ob die Bereit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gesetz­lich oder ver­trag­lich vor­ge­schrie­ben oder für den Ver­trags­ab­schluss (Mit­glied­schaft im Ver­ein) ist, ob die betrof­fe­ne Per­son ver­pflich­tet ist, die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bereit­zu­stel­len, und wel­che mög­li­chen Fol­gen die Nicht­be­reit­stel­lung hätte.

Die­ses Infor­ma­ti­ons­blatt kann durch den Vor­stand ange­passt oder ver­än­dert wer­den. Die jeweils aktu­el­le Fas­sung ist unter https://www.fgs2004.de unter der Rubrik Daten­schutz einsehbar.

Die Unter­rich­tung kann hier als PDF her­un­ter gela­den werden:

Daten­schutz­recht­li­che Unter­rich­tung FGS